Treppenhausreinigung: Was Hausverwaltungen wirklich beachten müssen

Treppenhausreinigung: Was Hausverwaltungen wirklich beachten müssen

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden, was gehört dazu und worauf sollten Hausverwaltungen bei der Dienstleisterwahl achten?

Datum
17/5/2026
Kategorie

Treppenhausreinigung in Mehrfamilienhäusern: Der vollständige Leitfaden

Saubere Treppenhäuser sind mehr als Ästhetik. Sie sind Aushängeschild, Sicherheitsfaktor und oft das erste, was Mieter und Besucher wahrnehmen. Für Hausverwaltungen in Berlin und Brandenburg stellt sich regelmäßig die Frage: Wie oft muss gereinigt werden, was ist Pflicht und worauf kommt es bei der Dienstleisterwahl an?

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrequenz gibt es in Deutschland nicht. Die Reinigungspflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag, der Hausordnung und dem allgemeinen Gebot der Verkehrssicherung. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt:

  • Wöchentliche Reinigung in Objekten mit hoher Mieterdichte
  • Zweiwöchentliche Reinigung in kleineren Wohnanlagen
  • Anlassbezogene Sonderreinigungen nach Kundenwunsch

Was gehört zur professionellen Treppenhausreinigung?

Eine ordentliche Treppenhausreinigung umfasst weit mehr als Wischen. Professionelle Dienstleister kümmern sich um Stufenreinigung, Geländer, Briefkastenanlage, Fensterbänke, Heizkörper, Kellerabgang und Eingangsbereiche. Wer nur wischt, reinigt nicht vollständig.

Worauf Hausverwaltungen bei der Dienstleisterwahl achten sollten

Der häufigste Fehler: Dienstleister werden ausschließlich nach Preis ausgewählt. In der Praxis entstehen dadurch Nacharbeiten, Mieterbeschwerden und ein erhöhter Koordinationsaufwand. Entscheidender als der Stundenpreis ist die Verlässlichkeit: Kommt jemand auch dann, wenn es brennt?

HMS Bautruk betreut Objekte in Berlin und Brandenburg mit festen Reinigungsplänen, einem direkten Ansprechpartner und nachweisbarer Fachkenntnis seit 2009.