
Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden, was gehört dazu und worauf sollten Hausverwaltungen bei der Dienstleisterwahl achten?
Saubere Treppenhäuser sind mehr als Ästhetik. Sie sind Aushängeschild, Sicherheitsfaktor und oft das erste, was Mieter und Besucher wahrnehmen. Für Hausverwaltungen in Berlin und Brandenburg stellt sich regelmäßig die Frage: Wie oft muss gereinigt werden, was ist Pflicht und worauf kommt es bei der Dienstleisterwahl an?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrequenz gibt es in Deutschland nicht. Die Reinigungspflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag, der Hausordnung und dem allgemeinen Gebot der Verkehrssicherung. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt:

Eine ordentliche Treppenhausreinigung umfasst weit mehr als Wischen. Professionelle Dienstleister kümmern sich um Stufenreinigung, Geländer, Briefkastenanlage, Fensterbänke, Heizkörper, Kellerabgang und Eingangsbereiche. Wer nur wischt, reinigt nicht vollständig.
Der häufigste Fehler: Dienstleister werden ausschließlich nach Preis ausgewählt. In der Praxis entstehen dadurch Nacharbeiten, Mieterbeschwerden und ein erhöhter Koordinationsaufwand. Entscheidender als der Stundenpreis ist die Verlässlichkeit: Kommt jemand auch dann, wenn es brennt?
HMS Bautruk betreut Objekte in Berlin und Brandenburg mit festen Reinigungsplänen, einem direkten Ansprechpartner und nachweisbarer Fachkenntnis seit 2009.